Ausbildung
Die Erstausbildung der Feuerwehrleute erfolgt in der Feuerwehr und auf Kreisebene. Eine Vorausbildung erfahren die Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Nach der Übernahme in die Einsatzabteilung einer Feuerwehr ist für alle Kameraden die Feuerwehrgrundausbildung obligatorisch. Diese umfasst den Grundlehrgang sowie eine 2-jährige Praxisausbildung in der Feuerwehr, die mindestens 80 Stunden umfasst.
Folgende Lehrgänge können aus Kreisebene absolviert werden:
Lehrgang | Dauer | Voraussetzungen |
Feuerwehrgrundlehrgang – |
72 Stunden – |
Feuerwehrdiensttauglichkeit – |
Truppführer – |
35 Stunden – |
Feuerwehrgrundausbildung, (Sprechfunker, ASGT) |
Sprechfunker – |
16 Stunden – |
Feuerwehrgrundausbildung – |
Atemschutzgeräteträger (ASGT) – |
25 Stunden – |
Feuerwehrgrundausbildung, Sprechfunker |
Maschinist – |
35 Stunden – |
Feuerwehrgrundausbildung, (Führerschein) |
Motorkettensägenführer – |
25 Stunden – |
Feuerwehrgrundausbildung – |
Bahnunfälle Stufe I – |
Feuerwehrgrundausbildung – |
Zukünftig ist auch die Durchführung der Lehrgänge ABC – Basis und Technische Hilfeleistung – Basis auf Kreisebene geplant.
Weiterführende Lehrgänge, z.B. Gruppenführer, Zugführer, Jugendwart, … können an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt besucht werden.