Es handelte sich um eine angemeldete Schadholzverbrennung, kein Handlungsbedarf.
Es tritt gebietsweise Nebel mit Sichtweiten unter 150 Metern auf.
Hinweis auf: mögliche starke Sichteinschränkungen. Handlungsempfehlungen: Fahrverhalten an plötzlich auftretende Sichtbehinderungen (Nebelbänke) anpassen