Es handelte sich um eine angemeldete Schadholzverbrennung, kein Handlungsbedarf.
Vor allem in Tal- und Muldenlagen tritt leichter Frost bis -1 °C auf.
Hinweis auf: mögliche Frostschäden. Handlungsempfehlungen: ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen